Gründung: wilhelm-gebhardt-stiftung

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Gründung und Stiftungszweck

Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung (WGS) wurde mit Urkunde vom 14. August 2007 durch den Stifter Herrn Wilhelm Gebhardt errichtet und ist mit Urkunde vom 22. August 2007 durch das Regierungspräsidium Stuttgart als rechtsfähig anerkannt. Sie ist vom Finanzamt Öhringen als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und darf Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.

Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung steht für Zustiftungen in das Stiftungsvermögen und für Spenden zur Erfüllung der Satzungsaufgaben allen Bürgern offen. Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung unterliegt den Bestimmungen des Baden-Württembergischen Stiftungsgesetzes. Der Stiftungsvorstand ist verpflichtet, am Ende eines jeden Geschäftsjahres Rechenschaft abzulegen. Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke mit Schwerpunkt in der Stadt Waldenburg und deren Einzugsgebiet.

Die Ziele der Wilhelm-Gebhardt-Stiftung im Einzelnen sind:

  • Finanzielle und ideelle Unterstützung von besonderen Förderkonzepten in Kindergarten, Vorschule und Schule
  • Unterstützung von besonderen Projekten von Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen
  • Unterstützung von Projekten, die sich mit der Stadtentwicklung beschäftigen mit dem Ziel der Wissens- und Erfahrungsvermittlung sowie der Entfaltung von Kompetenzen bei jungen Menschen
  • Unterstützung von Vereinen und Jugendorganisationen bei der Nachwuchsarbeit
  • Unterstützung von Eltern und Multiplikatoren in ihren Aufgaben durch Qualifizierung in Seminaren und Fortbildungen
  • Vergabe von Stipendien und Beihilfen an begabte junge Menschen
  • Unterstützung von bedürftigen Menschen in besonderen sozialen Notlage

Nach dem Willen des Stiftungsgebers können nur Personen gefördert und unterstützt werden, die in Waldenburg wohnen.